Kontakt
Bürgerstiftung
Bad Honnef
Rathausplatz 1
53604 Bad Honnef
oder
Annette Stegger, Vorsitzende
Am Sperrbaum 8
53604 Bad Honnef
mobil: 0160 539 4754
info@buergerstiftung-badhonnef.de
Spendenkonto bei der
Kreissparkasse Köln
IBAN
DE85 3705 0299 0000 1115 00
Werden Sie Stifter –
schon ab 40,– EUR!
Organe der Stiftung
sind
- der Stiftungsvorstand,
- der Stiftungsrat,
- die Stifterversammlung
Der Stiftungsvorstand besteht vorbehaltlich der Bestimmungen § 11 Abs. (5) aus mindestens drei und höchstens fünf Personen und setzt sich zusammen aus einer weisungsungebundenen Vertreterin bzw. Vertreter der Kreissparkasse Köln mit Hauptamt oder Funktion in der Kreissparkasse Köln,
- einer weisungsungebundenen Vertreterin bzw. Vertreter der Stadt Bad Honnef mit Hauptamt und Funktion in der Stadt Bad Honnef und
- mindestens ein und höchstens drei weiteren vom Stiftungsrat zu wählenden Mitgliedern.
Der Stiftungsvorstand führt die laufenden Geschäfte der Stiftung und beschließt über die Mittelverwendung.
Der Stiftungsrat besteht aus
- der von dem Rat der Stadt Bad Honnef gewählten Persönlichkeit gemäß § 7 Absatz (2)a,
- einer weisungsungebundenen Vertreterin bzw. einem weisungsungebundenen Vertreter der Kreissparkasse Köln mit Hauptamt oder Funktion in der Kreissparkasse Köln und
- mindestens drei, höchstens sieben weiteren Mitgliedern.
- Die Mitglieder des Stiftungsrates sollen persönlich und fachlich in der Lage sein, sich für die Belange der Stiftung einzusetzen. Sie sollen das Gremium bereichernde und die Entwicklung der Stiftung fördernde Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur sein.
Der Stiftungsrat hat Beratungs- und Kontrollfunktionen.
Die Stifterversammlung besteht aus mindestens sieben Mitgliedern. Mitglieder sind
- eine vom Rat der Stadt Bad Honnef gewählte Persönlichkeit,
- eine weisungsgebundene Vertreterin bzw. Vertreter der Kreissparkasse Köln im Hauptamt oder Funktion in der Kreissparkasse,
- alle Stifter und Zustifter, die der Stiftung einen Betrag von mindestens € 2.500,00 zugewendet haben, und Zustifter, die sich zur Zuwendung von mindestens € 2.400,00 in 60 gleich hohen Monatsraten verpflichtet haben, in dem Jahr, in dem die Stiftung bzw. Zustiftung bewirkt oder zugesagt wurde, und für fünf folgende Kalenderjahre – hierunter fallen nicht diejenigen Zustiftungen, die als unselbständige Stiftungen von der Stiftung treuhänderisch verwaltet werden,
- alle Stifter und Zustifter gemäß c) nach Ablauf der fünf Jahre unbefristet, sofern und solange monatlich Zustiftungen geleistet werden, die einen Betrag von € 40,00 nicht unterschreiten und
- zur Aufrechterhaltung der Mindestmitgliederzahl von der Stifterversammlung für die Dauer von fünf Jahren gewählte Mitglieder, die persönlich und fachlich in der Lage sind, sich für die Belange der Stiftung einzusetzen; sie bleiben bis zur Wiederwahl oder Wahl ihrer Nachfolger im Amt.
Stiftungsvorstand:
Annette Stegger,
Vorsitzende des Vorstandes
Jakob Walkembach,
stellv. Vorsitzender
Johanna Liel,
(Stadt Bad Honnef), Schriftführerin
Matthias Weiler,
(Kreissparkasse Köln), Kassierer
Stiftungsrat:
Hellmuth Buhr, Vorsitzender
Matthias Hupperich,
stellv. Vorsitzender
Ralf Klösges /Regionalvorstand Kreissparkasse Köln)
Dr. Jan Kralitschka
Otto Neuhoff (Bürgermeister)
Ralf Schilken
Download der Satzung als PDF-Dokument